Pauschalförderung für Energiemehrkosten von Kleinbetrieben

Pauschalförderung in Höhe zwischen 110 und 2.475 €

Da viele Kleinbetriebe aufgrund der Fördermindesthöhe beim Energiekostenzuschuss bislang leer ausgegangen sind, wird es ein Pauschalmodell geben.

Höhe abhängig von

  • Branche und
  • Jahresumsatz – dieser muss zwischen 10.000 und 400.000 €

Ausgenommen sind ua Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz, Immobilien und Landwirtschaft, sowie freie Berufe.

Abwicklung erfolgt online durch die FFG

Die Energiekostenpauschale wird rückwirkend für das Jahr 2022 beantragbar sein – Unternehmen können ab 17. April einen Selbst-Check bei der FFG durchführen.

Anhand einer Checkliste erfahren sie, was für die Antragsstellung vorzubereiten ist.

Die ersten Anträge können ab Mitte Mai 2023 gestellt werden.

Was Unternehmen – lt FFG – jetzt schon tun können, damit bei der Antragstellung alles glatt läuft:

  • Falls noch nicht vorhanden: Eine Handy-Signatur einrichten.
  • Falls noch nicht vorhanden: Einen Zugang zum Unternehmensserviceportal einrichten.
  • Im Unternehmensserviceportal überprüfen, ob das Unternehmen die richtige Branchenzuordnung (ÖNACE) hat und alle anderen Angaben korrekt sind.

Auf der Seite der FFG können Sie nähere Infos zu den angeführten Vorbereitungsarbeiten erfahren. Energiekostenpauschale des Bundes bringt Entlastung für Kleinunternehmen | FFG

Soweit bis jetzt bekannt ist, ist die Beantragung grundsätzlich durch den Unternehmer selbst vorgesehen.

Facebook
Twitter
LinkedIn
XING