Jahresbeleg Registrierkasse übermitteln

Bei webbasierten Registrierkassensystemen – das sind Registrierkassen, die eine XML-Datei erstellen können – kann der Jahresbeleg elektronisch erstellt werden. Die Überprüfung erfolgt direkt über FinanzOnline. Es muss dann kein Beleg ausgedruckt und aufbewahrt werden.

Bei nicht webbasierten Systemen druckt man einen Nullbeleg aus und prüft diesen über die BMF Belegcheck-App in Verbindung mit FinanzOnline.

Der Jahresbeleg muss bis spätestens 15. Februar des Folgejahres überprüft werden.

Tipp:
Wir überprüfen den Jahresbeleg gerne für Sie.
Bitten senden Sie den Beleg in guter Qualität, damit der QR-Code lesbar ist.

Facebook
Twitter
LinkedIn
XING