Voranmeldungsfrist: Energiekostenzuschuss für das 4. Quartal 2022

Noch bis 14. April 2023 ist die Voranmeldung zum EKZ 1 für die Monate Oktober bis Dezember 2022 möglich.

Für diesen gelten sehr ähnliche Voraussetzungskriterien wie für den bisherigen EKZ 1.

Neu ist, dass die Förderuntergrenze von 2.000 Euro auf 750 Euro abgesenkt wurde.

Bei den Energieformen werden neben Strom, Erdgas und Treibstoffen auch aus Strom oder Erdgas produzierte Wärme oder Kälte in allen Stufen gefördert.

Das bedeutet für Sie, dass wenn Ihre Energiekosten

  • in 10-12/2022
  • um MINDESTENS 2.500 € höher waren als im Vorjahr
  • eine Berechnung überlegenswert ist.

Darunter wird die Förderuntergrenze jedenfalls nicht erreicht.

Aufgrund der damit verbundenen komplexen Berechnungen und Beantragungen empfehlen wir aus Beratersicht eine nähere Berechnung nur, wenn Sie mindestens 4.000,00 € im 4.Quartal an Energiemehrkosten hatten.

Die Voranmeldung ist mittels aws Fördermanager möglich.

Wenn Sie sich die Antragsmöglichkeit erhalten möchten, sollten Sie jedenfalls bis 14.04.2023 eine Voranmeldung über den aws Fördermanager einbringen, denn nur dann kann überhaupt später ein Antrag eingebracht werden.

Für nähere Informationen steht Ihnen Herr Mag. Rudolf Hellerschmied unter rudolf.hellerschmied@g-sb.at oder unter Durchwahl 130 zur Verfügung.

 

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