Teuerungsprämie / Mitarbeiter-Gewinnbeteiligung

mitarbeiterbeteiligung

Mit der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde die Möglichkeit geschaffen, aktiven Mitarbeitern jährlich eine Mitarbeitergewinnbeteiligung bis zu € 3.000 auszubezahlen.

Auf Grund der jüngst eingetretenen Teuerungen, ausgelöst durch den Russland-Ukraine-Konflikt, hat der Gesetzgeber zusätzlich eine abgabenfreie Teuerungsprämie geschaffen.

Pro Kalenderjahr und pro Mitarbeiter dürfen diese Prämien in Summe € 3.000 nicht übersteigen. Sie stehen daher zueinander in einem Spannungsverhältnis und es stellt sich die Frage, welche Prämie für welche Zwecke die bessere Lösung darstellt.

Wir wollen Ihnen daher einen Überblick geben:

Teuerungsprämie

Mitarbeitergewinnbeteiligung

Wie hoch?

Bis zu € 2.000 pro Jahr pro Mitarbeiter (MA)

ohne Voraussetzungen;

weitere € 1.000

(unter bestimmten Bedingungen)

Bis zu € 3.000 pro Jahr pro Mitarbeiter

Für wen?

Egal, auch für einzelne MA möglich

Gewinnbeteiligung muss an Mitarbeitergruppen nach objektiven, nachvollziehbaren Kriterien erfolgen

Wann?

2022 und 2023

zeitlich unbefristet

Abgaben?

Keine Lohnnebenkosten

Nur Lohnsteuerfrei

Sonstige Voraussetzungen?

Darf keine „normalen“ bisher üblichen Prämien ersetzen

Max in Höhe des Vorjahresgewinns des Unternehmens (EBIT)

Bei Einnahnmen-Ausgaben-Rechnung: max. Vorjahresgewinn

In aller Regel wird momentan für den Arbeitgeber die Teuerungsprämie das günstigere Instrument sein, zusätzliche Prämien an Mitarbeiter auszubezahlen, weil diese zur Gänze von den Lohnnebenkosten befreit ist. Da die Gewährung von Teuerungsprämien in 2022 und 2023 begrenzt ist, wird die Mitarbeitergewinnbeteiligung voraussichtlich erst ab 2024 an Bedeutung gewinnen, sofern die Teuerungsprämie nicht verlängert wird.

Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Seite.

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